Hindernisse auf den Gehwegen: Mülltonnen
Wer musste nicht schon mal wegen Mülltonnen, die den Gehweg blockierten, auf die Starße ausweichen?
Nicht nur ein Ärgernis, nein, ein die Sicherheit der Passanten gefährende Gegebenheit, die einfach so hingenommen wird. Stünde ein Pkw auf dem Bürgersteig, würde man sich echaufieren.
Um eine Verbesserung zu erzielen, wandten wir uns an Herrn Landrat wie folgt:
Sehr geehrter Herr Landrat Dr. von Dobschütz,
zur Leerung auf der Straße bereitgestellte Mülltonnen werden leider viel zu häufig so platziert, dass sie für Fußgänger und insbesondere Rollatorennutzern und Rollstuhlfahrern eine massive Behinderung darstellen. Sie müssen auf die Fahrbahn ausweichen, was an Stellen nicht abgesenkter Bordsteine noch erschwert wird. Besonders in engen Gassen oder auf schmalen Gehsteigen sind störende Abfalltonnen verstärkt festzustellen.
Im Anhang finden Sie eine Bildtafel, auf der exemplarisch einige dieser Fälle aufgezeigt werden. Dabei haben wir nur solche ausgewählt, bei denen augenscheinlich der Gehsteig zumindest mit einem Rollator nicht mehr genutzt werden kann. Diese Art und Weise der Aufstellung widerspricht sowohl den verkehrsrechtlichen Vorschriften als auch der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises (§ 15 Absatz 9, Satz 4). Bei einer Duldung wäre wohl die Beanstandung sog. Gehsteigparker zu hinterfragen.
Wie an uns herangetragen wurde, scheinen viele Bereitstellungsorte so gewählt zu sein, wie dies der damalige Abfuhrunternehmer, als die Mülltonnen mit einem Greifarm geleert wurden, angewiesen hatte. Dem folgend muss wohl kritisch betrachtend davon ausgegangen werden, dass bereits damals die einschlägigen Vorschriften hinter dem "Leerungskomfort" zurückstehen stehen mussten.
Auffallend ist auch, dass die Mülltonnen nach der Leerung vom Personal des Unternehmers mit gewisser Sorglosigkeit zurückgestellt werden und hierbei nicht beachtet wird, dass sie ein Hindernis bilden können. Beispielhaft zeigt dies Bild 3 der Bildtafel. Die Tonnen standen am Gartenzaun und wurden nach der Leerung unachtsam auf die geräumte Gehbahn zurückgestellt, wodurch diese blockiert wurde.
Kritisch zu sehen ist zudem die Standdauer der geleerten Mülltonnen, die nicht immer § 15 Absatz 9, Satz 2 der Abfallwirtschaftssatzung entspricht. So standen zum Beispiel die in Bild 2 gezeigten Container vor einiger Zeit etwa eine halbe Woche an diesem verkehrsreichen Ort und das, obwohl der Gehsteig vollständig blockiert war.
Stellvertretend für alle Seniorinnen und Senioren und mobilitätseingeschränkten Personen ersuchen wir Sie, dem auf Dauer mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken. Gerne unterstützen wir Sie dabei durch angemessene Öffentlichkeitsarbeit. Hierbei dachten wir an einen Termin mit der Presse vor Ort, um das Bewusstsein in dieser Angelegenheit in der Bevölkerung zu stärken. Sowohl Ihre als auch eine Präsenz des Abfuhrunternehmens bei diesem Termin wäre sicher zielführend, darf aber unserer Ansicht nach auf keinem Fall als Ersatz für gezielte Maßnahmen betrachtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
I.A.
Karl-Heinz Haag
2. Vorsitzender
Bilder als Anhang dazu.
Seitens des Landratsamtes erhielten wir folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Haag,
vielen Dank für Ihr Anliegen. Die innerstädtische Bereitstellung der Müllbehälter führt leider immer wieder zu Beschwerden und Diskussionen. Ihr Hinweis, dass dies zu Behinderungen führen kann, ist gut verständlich und nachvollziehbar – die vorliegenden Bilder verdeutlichen dies. Eine pauschale Abhilfe ist jedoch aus ebenfalls guten Gründen leider nicht möglich. Auch hierfür möchten wir um Ihr Verständnis bitten und Ihnen einige Erklärungen dazu geben und unsere Gesprächsbereitschaft dazu anbieten.
Grundsätzlich darf eine Mülltonne nicht auf der Straße stehen, da dies ein verkehrsfremder Gegenstand gemäß § 32 StVO ist. Daher bleibt als Bereitstellungsort meist der Gehweg oder der Parkstreifen.
In unserer Abfallwirtschaftssatzung ist in § 15 Abs. 9 Satz 1 die Bereitstellung festgelegt: Die Behälter sind nach den Weisungen der mit der Abholung beauftragten Personen am Abholtag so aufzustellen, dass sie ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust entleert werden können. Da wir eine entleerungsabhängige Restmüllgebühr haben (und teilweise auch bei Papiertonnen), muss der Entleerungswunsch klar zum Ausdruck gebracht werden. Daraus folgt: Die Tonne ist auf öffentlichem Grund bereitzustellen.
Satz 2: Nach der Leerung sind die Behälter unverzüglich an ihren gewöhnlichen Standplatz zurückzubringen. Dies ist grundsätzlich sinnvoll, lässt sich im Alltag berufstätiger Bürgerinnen und Bürgern aber zeitlich nicht immer leicht umsetzen. Darüber wurden im letzten Rathausboten entsprechende Hinweise veröffentlicht.
Zum Satz 4: Sie haben zutreffend ausgeführt, dass eine Behinderung oder Gefährdung der Fußgänger vermieden werden muss. Aufgrund baulicher Gegebenheiten, etwa in der Würzburger Straße, bleibt oft nur der Gehweg als Platz. Dort ist der Durchgang so eng, dass selbst bei normalen Bedingungen keine ausreichende Breite für Rollstuhlfahrende vorhanden wäre.
Zum Bild 3: Durch das Zurückstellen auf den Gehweg wird der Straßenraum freigehalten; ein Zurückstellen an den Zaun wäre theoretisch möglich gewesen. Wir haben daher die Entsorgungsfirmen angewiesen, im innerstädtischen Raum darauf zu achten, dass möglichst viel Gehweg freigehalten wird.
Letztendlich wäre eine Abhilfe nur mit festgelegten Sammelplätzen im Altstadtbereich denkbar. Das würde aber bedeuten, dass Bürgerinnen und Bürger ihre vollen Tonnen zu festgelegten Leerungsplätzen bringen müssen – was ebenfalls zu Unmut führen könnte.
Gerne vereinbaren wir für Brennpunkte einen Ortstermin mit Ihnen und arbeiten anschließend gemeinsam mit den betroffenen Anwesen eine optimierte Lösung zur Entlastung der Situation aus. Bitte kontaktieren Sie mich telefonisch oder per Mail, damit wir einen gemeinsamen Termin – vorzugsweise an einem Leerungstag – finden. Nächste Woche und vom 26. Mai bis einschl. 10. Juni bin ich jedoch nicht erreichbar.
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Diese Rückmeldung überzeugt uns nicht. Denn wenn man ernsthaft eine Verbesserung anstrebt, sind andere, gezieltere Maßnahmen unabdingbar.
Wir bleiben am Ball.